Nachweis der Krankenversicherung
Wenn du dich an einer deutschen Hochschule einschreiben möchtest, benötigst du eine gültige Krankenversicherung oder eine Bescheinigung, dass du in Deutschland nicht versicherungspflichtig bist, z. B. weil du permanent im Ausland wohnst. In beiden Fällen benötigst du eine Bescheinigung, die von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt und an die THWS übermittelt werden muss. Fehlt diese Bescheinigung, kannst du dich nicht zum Online-Studium an der THWS einschreiben.
EU, EWR und Länder mit Sozialabkommen
Wenn du in einem der folgenden Länder wohnst, kannst du die gesetzliche Krankenversicherung aus deinem Heimatland nutzen:
- Europäische Union (EU): Beantrage in deinem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
- Länder aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- Länder, die ein Sozialabkommen mit Deutschland haben: Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien
Wende dich in diesem Fall bitte an die Krankenkasse deines Landes und beantrage das Formular S1 (bzw. E-111, AT 11, ATN 11, BH6) in deinem Heimatland. Bitte sende die Bestätigung deiner Heimatversicherung nicht an die THWS, sondern wende dich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (z. B. AOK, Barmer, DAK oder TK), die deine Versicherung prüfen soll.
Wenn deine Versicherung für dein Studium gültig ist, befreit dich die deutsche Krankenkasse von der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung und sendet diese Bestätigung direkt an die THWS, sodass dein Einschreibeprozess weitergeführt werden kann.
Weitere Länder
Wenn du deinen permanenten Wohnsitz in einem anderen Land als den oben genannten hast, wende dich bitte ebenfalls an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (z. B. AOK, Barmer, DAK oder TK), um die für die Immatrikulation nötige Bescheinigung ausstellen und an die THWS übermitteln zu lassen.
Kontaktdaten der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen
TK
Ansprechperson Tobias Burkert
tobias.burkert[at]tk.de
DAK
Ansprechperson Alexander Rosin
alexander.rosin[at]dak.de
BARMER
Ansprechperson Alexander Weiß
alexander.weiss3[at]barmer.de
AOK
Ansprechperson Patrick Lippert
wu.vertrieb[at]service.by.aok.de
Studierende mit Wohnsitz in Deutschland müssen ebenfalls den Nachweis über eine gültige Krankenversicherung erbringen. Weitere Informationen





